VODAFONE „ONE’S TO WATCH“ – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: ALLEMAGNE

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den „One’s to Watch“-Wettbewerb von Vodafone / MySpace Music Studio („Wettbewerb“), der die Möglichkeit bietet, als Hauptkünstler auf der Seite „One’s to Watch“ der Website The Music Studio vorgestellt zu werden und eine Aufnahmesitzung mit SAE zu gewinnen. Durch Ihre Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären Sie als Teilnehmer („Teilnehmer“), dass Sie diese Teilnahmebedingungen verstanden haben und sich verpflichten, sie einzuhalten. Der Klarheit halber sei festgehalten, dass alle Mitglieder einer „Band“, die an dem Wettbewerb teilnimmt, Teilnehmer sind. Alle Teilnehmer müssen diese Geschäftsbedingungen annehmen und nehmen vorbehaltlich dieser Geschäftsbedingungen am Wettbewerb teil.
Neben diesen Geschäftsbedingungen gelten für alle Einsendungen die Nutzungsbedingungen von MySpace.com („MySpace.com-Bedingungen“). Einsendungen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, sind ungültig.

1 Einzelheiten zum Wettbewerb
1.1 Der Wettbewerb steht allen Personen offen, die mindestens 18 Jahre alt, in Großbritannien, Spanien, Portugal oder Deutschland wohnhaft (jedes dieser Länder wird im Folgenden als „Region“ bezeichnet) und Mitglied von MySpace.com in der Region sind, mit Ausnahme von Mitarbeitern von Vodafone und MySpace.com sowie deren Familien, verbundenen Unternehmen und allen, die beruflich mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Teilnehmer, die in der Region Deutschland ansässig sind. Für die Teilnahme ist kein Kauf erforderlich. Vodafone wird zudem ähnliche „One’s to Watch“-Wettbewerbe mit ähnlichen Teilnahmebedingungen durchführen („,One’s to Watch’-Wettbewerbe“).
1.1.1 Einsendungen
(a) Teilnehmer müssen Freund der betreffenden MySpace.com-Webpage für die Region werden (wie nachstehend erklärt) und das betreffende Teilnahmeformular auf der entsprechenden Webpage der MySpace-Website korrekt ausfüllen und bis zum 24 Uhr britische Sommerzeit, 26. November 2009 einsenden.

(b) Die eingetragenen Informationen auf dem Teilnahmeformular müssen nach bestem Wissen und Gewissen des Teilnehmers richtig sein. Falls Vodafone der Ansicht ist, dass gegen diesen Abschnitt verstoßen wurde, steht es Vodafone und/oder MySpace.com frei, eingereichtes Material nach eigenem Ermessen zu entfernen, wodurch die davon betroffenen Einsendungen für den Wettbewerb als ungültig gelten.
(c) Teilnehmer müssen in der Lage sein, Vodafone und MySpace in weniger als 200 Wörtern eine Zusammenfassung über den Hintergrund der Band oder des Künstlers und die Bilder, Texte, musikalischen Kompositionen, Audio- und Audio/Video-Aufnahmen, die sich auf der MySpace-Seite des Teilnehmers befinden oder anderweitig im Rahmen des Wettbewerbs eingereicht werden („Eingereichtes Material“), zur Verfügung zu stellen. Bilder müssen im JPEG-Format sein. Aufnahmen müssen im MP3-Format sein.
(d) Die Teilnehmer erlauben MySpace und Vodafone die Verwendung des eingereichten Materials und/oder der Kommentare und Aussagen der Teilnehmer zum Wettbewerb und/oder den Preisen in Verbindung mit der Bekanntmachung des Wettbewerbs in allen Medien weltweit auf unbegrenzte Zeit, so wie Vodafone und MySpace es nach freiem Ermessen für angemessen erachten.

(e) Durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb erteilen alle Teilnehmer Vodafone für einen Zeitraum ab dem Datum der Einsendung das dauerhafte, nicht ausschließliche, weltweite, unwiderrufliche, unterlizenzierbare Recht, das eingereichte Material in Verbindung mit diesem Wettbewerb zu verwenden (u. a. einschließlich Fotografien, musikalische Kompositionen, Audio- und audiovisuelle Aufnahmen und Texte) und zwar wie folgt (ohne Bezahlung des Teilnehmers oder eines Dritten):

• Das eingereichte Material darf in allen (entweder jetzt bekannten oder später erfundenen) Medien abgespielt, veröffentlicht, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, aufgeführt, gezeigt, vervielfältigt, vertrieben und anderweitig verwendet werden.

• Das eingereichte Material darf gehostet, gespeichert, kopiert, modifiziert, adaptiert, bearbeitet, übersetzt, abgeleitete Werke von ihm erstellt oder es darf in andere Werke integriert werden und/oder das eingereichte Material darf auf beliebige Weise nach freien Ermessen behandelt werden.

• Im normalen Geschäftsverlauf dürfen ihre Rechte an dem eingereichten Material in Unterlizenz an Dritte vergeben werden (einschließlich Dritte wie z. B. Internetdienstanbieter, Betreiber von mobilen Netzwerken, Sponsoren, Fernsehsender oder Websitebesitzer).

 

1.2.2 Auswahl der Gewinner
(a) Die Gewinner werden durch ein unabhängiges Gremium bestimmt, das sich aus zwei Schiedsrichtern zusammensetzt („Gremium“). Dieses Gremium wird von Vodafone ausgewählt und besteht aus Personen, die nach Ansicht von Vodafone Fachleute der Musikbranche sind. Der Gewinner ist der Teilnehmer aus jeder Region, den das Gremium nach freiem Ermessen auf der Basis einheitlicher Kriterien bzgl. Qualität, Professionalität und kommerzieller Ansprache des eingereichten Materials, die in jeder Region angewandt werden, als Besten ansieht.
(b) Die Gewinner werden bis zum 8. Dezember 2009 einsenden, 24 Uhr britische Sommerzeit, über ihr MySpace.com-Konto benachrichtigt. Die Gewinner müssen auf die Benachrichtigung antworten und Vodafone innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung, wie darin angegeben, kontaktieren und bestätigen, dass sie zum angegebenen Termin die Aufnahme am angegebenen Ort durchführen können.
(c) Sollten die Teilnehmer nicht innerhalb der erforderlichen Frist antworten oder nicht in der Lage sein, am Datum, zur Zeit oder am Ort, die in der Benachrichtigung aufgeführt sind, die Aufnahme durchzuführen, können die Teilnehmer (bzw. im Falle einer Band alle Teilnehmer, die Mitglieder der Band sind) die Preise nicht erhalten. Stattdessen werden die Teilnehmer, die sich (aufgrund der Kriterien und gemäß der Entscheidung des Gremiums) als Nächste qualifiziert haben, d. h. 11. Platz usw., als Gewinner gewählt.
(d) Die Gewinner dürfen an keinen anderen „One’s to Watch“-Wettbewerben teilnehmen und haben keinen Anspruch auf bei anderen Wettbewerben gewonnene Preise.

1.1.2 Nach den Stichtagen für jeden der oben dargelegten Zeiträume werden keine Einsendungen mehr entgegen genommen.
1.1.3 Die Music Studio-MySpace.com-Webseiten für die einzelnen Regionen lauten:
(a) Großbritannien: www.myspace.com/themusicstudio_uk
(b) Spanien: www.myspace.com/estudiodemusica
(c) Deutschland: www.myspace.com/themusicstudio_de
(d) Portugal: www.myspace.com/themusicstudio_pt
(für jede Region als „MySpace.com-Webpage“ bezeichnet).

1.2 Der Teilnehmer versichert, dass alle eingereichten Materialien vom Teilnehmer (bzw. den Teilnehmern) erstellt oder aufgenommen wurden und zwar mit Erlaubnis aller Personen, die auf Fotos, in visuellen oder audiovisuellen Werken erkennbar abgebildet sind.
Alle Teilnehmer versichern, dass:

• sie die alleinigen Erzeuger, Autoren und Eigentümer des Materials sind, das sie für die Teilnahme am Wettbewerb einreichen. Falls sie nicht die ausschließlichen Eigentümer sind, versichern sie, dass sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers erhalten haben, das Material einzureichen und MySpace und/oder Vodafone die Rechte zur Verwendung und Unterlizenzierung des eingereichten Materials nach den vorstehenden Bestimmungen zu erteilen.

• die Verwendung des eingereichten Materials durch Vodafone und/oder MySpace.com und/oder einen anderen Unterlizenznehmer keine Rechte des geistigen Eigentums oder andere Rechte Dritter (z. B. Warenzeichen, Urheberrechte, Datenschutzrechte usw.) verletzt. Teilnehmer, deren eingereichtes Material urheberrechtlich geschützte Werke, wie z. B. musikalische Kompositionen, Liedtexte, gefilmtes Material, Kunstwerke oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material einer anderen Person enthält, bestätigen, dass sie alle erforderlichen Einwilligungen in schriftlicher Form eingeholt haben, die für Vodafone und/oder MySpace.com und/oder einen anderen Unterlizenznehmer notwendig sind, um das eingereichte Material wie oben dargelegt verwenden zu können.

• das eingereichte Material frei von Rechten oder Ansprüchen anderer aus Aufnahme- oder Veröffentlichungsverträgen oder aufgrund einer Gewerkschaft, Innung oder Lizenz- und Urheberrechtsgesellschaft, wie z. B. der Performing Right Society oder deren Entsprechung in einer anderen Region, ist. Die Teilnehmer verpflichten sich, Vodafone unverzüglich zu informieren, sollte sich dieser Status ändern.

1.3 Der Teilnehmer versichert, dass das eingereichte Material kein obszönes, beleidigendes, rassistisches oder verleumderisches Material enthält und im Einklang mit den geltenden Gesetzen in der Region des Teilnehmers steht.
1.4 Für den Fall, dass Vodafone zu der Ansicht gelangt, dass gegen Abschnitt 1.3 oder 1.4 verstoßen wurde, können Vodafone und/oder MySpace.com nach freiem Ermessen eingereichtes Material entfernen. Die davon betroffenen Einsendungen für den Wettbewerb gelten dann als ungültig.
1.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Vodafone in Bezug auf alle Verbindlichkeiten, Ansprüche, Forderungen, Klagen, Kosten, Schäden oder Verluste schadlos zu halten, die durch einen Verstoß des Teilnehmers gegen Abschnitt 1.3 oder 1.4 entstehen.

2 Preise
2.1 Die Gewinner (um Missverständnisse zu vermeiden: unter Ausschluss der Teilnehmer, die aufgrund von Absatz 1.2.2(c) oder (d) nicht qualifiziert sind) erhalten:
a) Eine Aufnahme-Session in einem SAE-Studio in deiner Nähe
b) Ein Feature auf der jeweiligen MySpace-Music-Seite als Gewinner des "Ones to Watch"-Wettbewerbs
c) Aufnahme eines Songs ihrer Wahl in das GoMix-Wiget
[(im Folgenden der „Preis“]).

2.2 Der Preis wird von SAE gebucht.
2.3 Die Gewinner müssen selbständig und auf eigene Kosten anreisen und, wenn nötig, entsprechende Reiseversicherungenabschließen.
2.4 Gewinner müssen zum Zeitpunkt der Annahme des Preises über 18 Jahre alt sein. Gewinner müssen einen gültigen Reisepass und (gegebenenfalls) ein gültiges Visum besitzen, wenn dies für den Preis verlangt wird.
2.5 Preise gelten wie angegeben und können nicht umgetauscht oder übertragen werden. Die Annahme von Bargeld statt des Preises ist nicht möglich. Vodafone behält sich das Recht vor, Preise durch andere gleichen Werts zu ersetzen.
2.6 Gewinner sind verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung der Annahme aller Bedingungen des Wettbewerbs vorzulegen, bevor sie den Preis entgegennehmen können. Darüber hinaus kann es sein, dass Gewinner weitere Vereinbarungen mit Vodafone und/oder Dritten unterzeichnen müssen, um die Aufnahmesitzung zu ermöglichen und um es Vodafone und/oder diesen Dritten zu gestatten, die Aufnahmen der Gewinner, die im Rahmen dieser Aufnahmesitzung angefertigt werden, weiterzuverwenden.

3 Veröffentlichung und geistiges Eigentum
3.1 Alle Teilnehmer bestätigen, dass eine der Teilnahmebedingungen ist, dass Vodafone und MySpace.com das Recht erhalten, eingereichtes Material für beliebige Zwecke, einschließlich der Veröffentlichung durch beliebige Medien, zu veröffentlichen. Die Gewinner verpflichten sich, nach Bedarf an dieser Veröffentlichung teilzunehmen.
3.2 Als Gegenleistung für die Teilnahme am Wettbewerb und den Erhalt des Preises erteilen die Gewinner Vodafone und/oder MySpace.com eine lizenzgebührenfreie, dauerhafte, übertragbare und unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Lizenz:

3.2.1 die Audioaufnahmen und die audiovisuellen Aufnahmen, die bei der Aufnahmesitzung angefertigt werden, die den Preis darstellt, einschließlich zugrunde liegender musikalischer Kompositionen und Liedtexte (die „Aufnahmen“), in allen (jetzt bekannten oder später erfundenen) Medien abzuspielen, zu veröffentlichen, der Öffentlichkeit mitzuteilen, darunter auch durch öffentliches Zurverfügungstellen des Werks, aufzuführen, zu zeigen, zu vervielfältigen, zu vertreiben und anderweitig zu verwenden;

3.2.2 die Aufnahmen zu hosten, zu speichern, zu kopieren, zu adaptieren, zu bearbeiten, zu übersetzen, von ihnen abgeleitete Werke zu erstellen, sie in andere Werke aufzunehmen und/oder anderweitig nach freiem Ermessen auf beliebige Art und Weise zu behandeln;

3.2.3 im normalen Geschäftsverlauf ihre Rechte an den Aufnahmen in Unterlizenz an Dritte zu vergeben (einschließlich Dritte wie z. B. Internetdienstanbieter, Betreiber von mobilen Netzwerken, Sponsoren, Fernsehsender oder Websitebesitzer).

3.2 Die Teilnehmer verzichten hiermit unwiderruflich und bedingungslos auf alle moralischen Rechte am eingereichten Material und, im Falle der Gewinner, der Aufnahmen in Übereinstimmung mit Kapitel IV Teil I des Copyright, Designs and Patents Act von 1998 (in Großbritannien) und entsprechende Rechten in anderen Ländern in Verbindung mit der Urheberschaft des eingereichten Fotos, gleichgültig in welchem Land der Welt dies vollstreckbar ist. Wo eine solche Verzichterklärung nicht möglich ist, erklären sich die Teilnehmer einverstanden, diese Rechte nicht durchzusetzen.
3.3 Die Teilnehmer bestätigen hiermit, dass das eingereichte Material und die Aufnahmen in einer Reihe von Medien von Vodafone verwendet werden können, u. a. einschließlich Fernsehen, Film, Video-Merchandising, veröffentlichten Werken und dem Internet.
3.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, Vodafone in Bezug auf alle Verbindlichkeiten, Ansprüche, Forderungen, Klagen, Kosten, Schäden oder Verluste schadlos zu halten, die durch einen Verstoß des Teilnehmers gegen diesen Abschnitt 3 entstehen.

4 Haftung
4.1 Vodafone haftet nicht für Schäden oder Verluste, die einem Teilnehmer durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb entstehen, mit Ausnahme von Schadensersatz im Falle von Tod oder Körperverletzung, der bzw. die durch Vodafones Fahrlässigkeit verschuldet wurde.
4.2 Vodafone schließt ausdrücklich jegliche Haftung, die durch den Verlust oder die Verzögerung von Einsendungen, eine Störung der Datenbank oder eine unterlassene Aufzeichnung der Informationen des Teilnehmers verursacht wurde, sowie jegliche Haftung für eine unterlassene Benachrichtigung des Teilnehmers aus.
4.3 Sofern festgestellt oder vermutet wird, dass der Teilnehmer versucht, in die Server oder Systeme zu hacken, behalten sich Vodafone und/oder MySpace das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer aus dem System zu löschen und die Einsendungen des Teilnehmers für den Wettbewerb zu stornieren.

5 Allgemeine Bestimmungen
5.1 Der Stichtag für den Einsendeschluss sowie die Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb können von Region zu Region unterschiedlich sein.
5.2 Vodafone behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu gegebener Zeit zu ändern. Solche Änderungen treten mit dem Posten der geänderten Geschäftsbedingungen auf der entsprechenden MySpace.com-Webpage in Kraft.
5.3 Die Entscheidungen von Vodafone sind endgültig und es wird diesbezüglich keine Korrespondenz aufgenommen.
5.4 Personen, die keine Partei dieser Geschäftsbedingungen sind, sind nicht berechtigt, ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmungen davon nach dem Contract (Rights of Third Parties) Act von 1999 durchzusetzen.
5.5 Diese Geschäftsbedingungen für Teilnehmer, die in der Region Deutschland ihren festen Wohnsitz haben, unterliegen Deutschem Recht und der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte. Für Teilnehmer aus anderen Regionen können andere Gesetze und Gerichtsstände maßgebend sein, die auf der entsprechenden MySpace.com-Webpage für die Region angegeben sind.
5.6 Die Namen der Gewinner sind auf schriftliche Nachfrage bei Kristie Bradley, OMD International Limited („OMD“), Seymour Mews House, 26-37 Seymour Mews, London, W1H 6BN, Großbritannien, erhältlich.
5.7 Veranstalter ist Vodafone Ireland Marketing Limited, Mountainview, Leopardstown, Dublin 18, Irland (“Vodafone”). Die Konkurrenz wird von ausgerichtet MySpace, Inc, 407 North Maple Drive, Beverly Hills CA 90210, USA (“MySpace”).